Immobilienverkauf mit unserer tatkräftigen Unterstützung und sozialer Verantwortung
Wichtiger Hinweis hinsichtlich Novelierung Maklerprovision:
Ab dem 23. Dezember 2020 wird deutschlandweit die Maklerprovision von beiden Vertragspartnern in gleicher Höhe bei erfolgreicher Vermittlung eines notariellen Kaufvertragses bei rechtswirksamer Vereinbarung fällig. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass dem Käufer die Zahlung der verkäuferseitigen Provision in geeigneter Form nachgewiesen werden muss, damit der Käufer mit seinem Provisionsanteil zahlungspflichtig wird. Diese gesetzliche Regelung schließt gewerblich ausgerichtete Kaufverträge nicht mit ein.
Sollte jedoch der Käufer auf die alleinige Provisionszahlung ausdrücklich wertlegen, dann entbindet das den Verkäufer aus seiner Zahlungsverpflichtung, aber nur dann.
Wir begleiten Sie gerne mit unserem langjährigen Fachwissen, von der Überlegung bis zum Verkauf Ihrer Immobilie. Wir nehmen uns selbstverständlich Zeit für Sie und beantworten Ihnen alle Fragen. Unsere langjährige Erfahrungen und RUND-UM-SERVICE sind Ihre Vorteile.
Wir stehen zu unserem Wort und handeln nach moralischen Grundsätzen. Mit diesem Credo sehen wir uns als Interessenvermittler aller am (Ver-)kaufsprozess beteiligten Personen.
Zudem spenden wir 5% unserer Maklerprovision, nach Abzug der ges. MwSt., beispielsweise für Menschen, insbesondere für Kinder und Umwelt.
SIE entscheiden wer die Spende erhalten soll, ohne zusätzliche Kosten.
WIR weisen Ihnen die Zahlung selbstverständlich nach.
Mehr Informationen dazu: Hier