Rechtliche Hinweise zur TIPP-Provision
Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten:
- Ohne Einwilligung des Eigentümers sind deren Daten nicht an uns zu übermitteln. (Siehe DSGVO)
- Eigentümer müssen darüber informiert sein, dass Sie als Tipp-Geber fungieren.
- Belästigungen von Immobilieneigentümern/ -verkäufern durch unerlaubte Kontaktaufnahmen jedweder Art und Weise sind zu unterlassen.
- Einnahmen durch die Tipp-Geber-Provision sind als sonstige Einnahme zu versteuern. Dabei können Sie einen Freibetrag nutzen.
Außerdem:
Eine auf TIPP-Geber basierende Tätigkeit stellt kein Gemeinschaftsgeschäft dar.